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Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge Beiträge ab 01. Januar 2019 (gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2018)

Für 1 Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder 1 Eigentumswohnung

  • Grundbeitrag: 86,- Euro
  • Zuschlag für jede weitere Eigentumswohnung oder jedes weitere Ein- bzw. Zweifamilienhaus: 15,- Euro

Für 1 Mehrfamilienhaus, 1 gewerbliche Liegenschaft (oder gemischt genutztes Haus)

  • Grundbeitrag: 104,- Euro
  • Zuschlag
    a.) für jedes weitere Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt: 30,- Euro
    b.) für jede weitere Eigentumswohnung oder jedes weitere Ein- bzw. Zweifamilienhaus: 15,- Euro

Fördernde Mitglieder

  • nach Vereinbarung: 68,- Euro bis 120,- Euro

Hausverwalter

a.) bis 10 Verwaltungseinheiten/Wohnungen: 145,- Euro
b.) 10 bis 20 Verwaltungseinheiten/Wohnungen: 171,- Euro
c.) mehr als 20 Verwaltungseinheiten/Wohnungen: 196,- Euro


Aufnahmegebühr

50,- Euro

Mitglieder, die dem Verband während des Jahres beitreten, haben nur anteilig, nach Monaten berechnet, für das restliche Jahr Beitrag zu entrichten. Ansonsten sind die Beiträge zu Beginn eines jeden Kalenderjahres zu entrichten.

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Aktuelle Preise

Für – leider nicht durch den Mitgliedsbeitrag gedeckte – nachstehende Leistungen/Sondertätigkeiten
berechnen wir nach satzungsgemäßem Beschluss des Verwaltungsrats vom 30.08.2023

Schreiben anfertigen

  • 1. Seite: 30,- Euro
  • jede weitere Seite: 20,- Euro

Wohnraum- Mietvertragsanfertigung

  • zweifach mit Übergabeprotokoll gebunden auf Grundlage unseres Formularvertragsmusters: 45,- Euro
  • Jeder Folgevertrag bei Verwendung EDV-hinterlegter Angaben: 32,50 Euro

Garagenmietvertragsanfertigung

  • zweifach gebunden auf Grundlage unseres Formularvertragsmusters: 20,- Euro

Gewerbemietvertrag 

  • pro Std.: 150,- Euro

Vergleichsmietenauszug 

  • pro Wohneinheit: 35,- Euro

Mieterhöhungsschreiben 

  • geforderter Erhöhungsbetrag, mindestens jedoch 70,- Euro

Kündigungsschreiben Jahreskaltmiete 

  • bis 4.000,- Euro: 75,- Euro
  • bis 6.000,- Euro: 100,- Euro
  • bis 12.000,- Euro: 125,- Euro
  • ab 12.000,- Euro: 150,- Euro

Betriebskostenabrechnung

  • pro Einheit: 90,- Euro

Porto, Zustellkosten

  • nach Anfall

Zusatzgebühren

  • ab 4. persönlicher Rechtsberatung: 50,- Euro

Gebühren für weitergehende Sondertätigkeiten

  • werden nach jeweiliger Absprache erhoben.

Auf vorstehende Gebühren kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19% hinzu.