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Pressemitteilung vom 29.04.2021

Klimaschutz-Urteil: Haus & Grund begrüßt Stärkung des Rechts auf Eigentum

Staat muss mehr Geld zum Schutz des Eigentums bereitstellen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die im heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz enthaltene Stärkung des Rechts auf Eigentum. „Die Schutzpflicht des Staates und das Grundrecht auf Eigentum erfordern es nach diesem Urteil, dass der Staat den Eigentümern mehr Mittel zur Verfügung stellt, um ihre Häuser gegen die Folgen des Klimawandels zu schützen und um den Klimawandel abzumildern“, stellte Verbandspräsident Kai Warnecke heraus.

Er betonte, dass Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die von allen finanziert werden müsse. Der einzelne Eigentümer dürfe nach diesem Urteil damit nicht alleingelassen und nicht überfordert werden. „Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, den Übergang in die Klimaneutralität freiheitsschonend zu organisieren. Das schließt aus unserer Sicht ein weiter verschärftes Ordnungsrecht aus. Daran werden die bis Ende 2022 zu entwickelnden zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zu messen sein“, sagte Warnecke.

Kontakt

Haus & Grund Konstanz

Hegaustraße 11
78467 Konstanz

Tel. (07531) 62098
Fax (07531) 591929

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