Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Über Haus & Grund Kontakt
Suche
pfeil Suchen
Unsere Versicherung
GEV Banner
Presse
Pressemitteilung vom 01.03.2010
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen:

Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden

 

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen (teilweisen) Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.

 

Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien werde erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder die Immobilie vollkommen ertraglos sei. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setze ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.

 

Haus & Grund weist darauf hin, dass diese Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentiert werden sollten. In Betracht kämen beispielsweise Nachweise über Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder dem Internet sowie erteilte Makleraufträge. Angesicht der aktuellen Finanzlage der Kommunen sei damit zu rechnen, dass Gemeinden Erlassanträge gründlich prüften, bevor sie ihnen stattgäben.

 

Pressemitteilungen
06.09.2010
Randphänomen steigende Mieten
26.08.2010
Heizölvorrat jetzt prüfen
12.08.2010
Tipp für Bauherren: Baufortschritt regelmäßig dokumentieren
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz